Rechtsanwältin Falk

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht

Jennifer Anna Falk

Ich vertrete und berate Sie engagiert und kompetent!
Profitieren Sie von meinen besonderen Qualifikationen und meiner Erfahrung in den Bereichen des Familienrechts, des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.
Ich berate Sie zuverlässig, erfahren und mit dem nötigen Mehrblick.
Ich freue mich auf Ihr Anliegen!

Erfahrung, Engagement & Leidenschaft

Wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten, rechtlich fundierten und an Ihren Interessen ausgerichteten Rechtsberatung und -vertretung sind, dann sind Sie hier genau richtig.
Ich kümmere mich mit viel Erfahrung, persönlichem Engagement und Leidenschaft individuell und ganzheitlich um Ihre Belange!
Für Ihre individuelle Anfrage und Rechtsberatung stehe ich gerne zur Verfügung!

Elektronische Mandantenerfassung

Oder übermitteln Sie mir gleich
hier Ihre Daten. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen, um Ihren Fall zu besprechen.

Meine Schwerpunkte

Ich bin als Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht Ihre kompetente Ansprechpartnerin:

im Familienrecht.

Sie haben Fragen rund um Trennung und Scheidung und Folgesachen wie Unterhalt, Umgang, Sorgerecht oder Zugewinn? Sie verstehen den Versorgungsausgleich nicht?

Ich bin für Sie da:

für Ihr Scheidungsverfahren

für Ihre finanziellen Ansprüche

für die Regelung der Belange Ihrer Kinder
für den Entwurf oder die Überprüfung Ihres Ehevertrages und/oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung

für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht

im Erbrecht.

Sie haben geerbt oder wollen vererben? Oder Sie wurden bei einer Erbschaft übergangen?

Ich bin für Sie da:

für die Regelung des Erbes
für die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
für den Entwurf oder die Prüfung Ihres Testaments oder Erbvertrages

im allgemeinen Zivilrecht.

Ich vertrete Sie auch zu allen anderen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Ob Forderungsmanagement oder Gewährleistungsrechte: 

Ich übernehme gerne Ihren Fall:

für die Prüfung und Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen
bei Problemen rund um Ihre Immobilie (Verkauf oder Erwerb, Beschädigungen, Störungen, Nachbarn, etc.)

Mein Anspruch an meine Arbeit

Mit mir als engagierte und kompetente Rechtsanwältin biete ich Ihnen einen zentralen Anlaufpunkt für Ihre rechtlichen Belange. Ich kann Ihnen auch in den kompliziertesten Fällen professionelle Rechtsberatung garantieren. Dabei behandele ich die Inhalte meiner Fälle mit äußerster Diskretion und die Informationen meiner Mandanten sehr sorgfältig. Auf Ihre besondere Lebenslage gehe ich verständnisvoll ein. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung, der stetigen Weiterbildung und meinem großen persönlichen Engagement arbeite ich nicht nur qualifiziert, sondern auch praxisnah, zielführend und immer mit Ihrem Interesse im Vordergrund. Ihre rechtlichen Interessen stehen dabei bei mir immer an oberster Stelle! Ich berate Sie zuverlässig, erfahren und mit dem nötigen Mehrblick.

Meine Tätigkeit als (zertifizierte) Verfahrensbeiständin:

Ich engagiere mich gern als Vertreter Ihrer Kinder auch als Verfahrensbeiständin („Anwalt des Kindes“) in Umgangs-, Sorgerechts und Unterbringungsverfahren und bringe mich dabei mit meiner Fachkompetenz und meinem Einfühlungsvermögen in oft komplexe und menschlich schwierige Situationen ein. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Ihre Kinder in der für sie oft schweren Zeit zu unterstützen und ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren ausgezeichnet zu vertreten. Auch in diesem Bereich bilde ich mich regelmäßig fort und absolviere parallel einen Hochschulstudiengang in „Psychologie für Rechtsberufe“.

Kosten

Fragen zum Thema der Kosten? Sprechen Sie mich an! Ich mache sämtliche Kosten transparent und veranschauliche Ihr individuelles finanzielles Risiko. Ich berate Sie rechtlich und beachte dabei stets auch Ihre individuellen wirtschaftlichen Interessen! Die Gebühren, die für die anwaltliche Beratung und Tätigkeit entstehen, sind gesetzlich geregelt. Es gibt daher keine Überraschungen! 
Für ein erstes Beratungsgespräch berechne ich zunächst nur eine Beratungsgebühr, welche auch bei weiterer Tätigkeit auf weitere Gebühren angerechnet wird. Sie entscheiden immer, wie es weiter gehen soll. Vor jeder kostenauslösenden Maßnahme informiere ich Sie und veranlasse nichts, ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag. Kein Geld mehr übrig für die Rechtsberatung? Das ist kein Grund auf anwaltlichen Beistand zu verzichten!